Neue EU – Verordnung am 9.1.2016 für Webshopbetreiber

Neue EU – Verordnung am 9.1.2016 für Webshopbetreiber Am 9.Januar 2016 tritt die EU-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 in Kraft. Diese Verordnung regelt die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten.

Mit dieser Verordnung soll erreicht werden, dass der Verbraucherschutz (vor allem der grenzüberschreitende Verbraucherschutz) gestärkt wird. Ziel ist es, das Vertrauen der Käufer beim Onlinekauf zu gewinnen und ihnen eine Möglichkeit zu geben Streitigkeiten auch online beizulegen.

Um dieses Ziel zu erreichen, soll eine Plattform geschaffen werden, auf der die Streitbeilegung stattfinden kann.

Alle Shopbetreiber, die Waren und Dienstleistungen online anbieten, sind ab dem 9.Januar 2016 verpflichtet, einen deutlich sichtbaren Link von ihrer Webseite zu der Plattform zu legen. Noch ist der Link nicht verfügbar, da die Plattform auch noch nicht online ist.
Voraussichtlich zum 15.Februar 2016 soll die Plattform online gehen, der Link muss dennoch schon ab dem 9.Januar in Ihrem Shop sichtbar sein.

Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen drohen Abmahnungen.

Vermeiden Sie mögliche Abmahnungen, indem Sie in Ihren Shop einen Hinweis im Impressum, den AGBs oder in einem neuen Menüpunkt „Beschwerdeverfahren“ aufnehmen.

Mögliche Formulierungen:
“Die Europäische Kommission stellt demnächst eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Den Link werden wir an dieser Stelle veröffentlichen, sobald die Plattform existiert.”

„Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung (OS): Die Europäische Kommission stellt demnächst eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Den Link werden wir an dieser Stelle veröffentlichen, sobald die Plattform existiert.“

Vergessen Sie nicht den Link nach dessen Erscheinen auf Ihrer Webseite einzubauen!

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 
http://www.shopbetreiber-blog.de/2015/12/29/verbraucherschlichtung-neue-infopflichten-ab-9-januar-2016/